Bürokratie-Fessel: Neue Gesetze für Geschäftsbriefe per Email
»Informationen, die Kaufleute bislang nur auf gedruckten Briefen unterbringen mussten und die dort zumeist die Fußzeile der ersten Seite belegen, müssen nun in Geschäftsbriefen jedweder Form auftauchen, also auch in Emails.«
Quelle: heise.de
Unser Email Briefpapier erfüllt die neuen formalen Anforderungen einer geschäftlichen Email, welche seit dem 10. November bekannt sind. Die neuen formalen Anforderungen von Geschäftsbriefen in Form von Emails können im vollen Umfang im Gesetztesblatt nachgeschlagen werden.
Also verschicken Sie Emails doch direkt auf Ihrem Firmenbriefbogen - denn Ihr Firmenbriefbogen erfüllt schon die neuen Gesetztesvorgaben für Geschäftsbriefe per Email.
Laden Sie sich das Bestell-Formular (PDF) herunter, drucken und füllen es aus und schicken es mit Ihrem Papier-Briefbogen an uns. Wir kümmern uns um den Rest.